Zur Form des Buttons gibt es vom Gesetzgeber die Vorgabe, dass dieser für alle gut erkennbar und nicht irgendwo versteckt angebracht ist. Enthalten sein müssen in jedem Fall Wörter mit Signalfunktion, also in jedem Fall "kostenpflichtig" und "Bestellung". In diesem Zusammenhang müssen all jene Buttons mit Beschreibungen wie Absenden und Bestellen ersetzt werden. Auch hinsichtlich der Formulierung der Info-Texte sind einige Dinge vorgeschrieben: Bestellende müssen Informationen zu ihrer Bestellung (Artikel, Menge, Preis, Liefer- und Versandkosten) vor dem Betätigen des Button erhalten. |
vermuten, wo sie entsprechende Hinweise finden. Dabei war die Button-Lösung doch dafür gedacht, genau jenen unseriösen Anbietern das Handwerk legen zu können. |
Anders als optionale Zertifikate wie beispielsweise Trusted Shop, ist der Button Pflicht. Wird er nicht rigoros jeder Bestellung vorgeschaltet, kommt prinzipiell auch bei der Bestellung seitens eines Kunden kein Vertrag zustande. Somit ist auch der Beginn des Widerrufrechts nicht festgelegt. Die Folge: Kunden können bestellte und schon bezahlte Ware mit Hinweis auf den fehlenden Button auch nach Monaten zurückgeben und ihr Geld zurückverlangen. Der Shop-Betreiber seinerseits hat das Geld vielleicht aber schon anderweitig eingesetzt. Was folgt, ist ein Mehr an Aufwand und womöglich auch Liquiditätsengpässe. Hinzu können aber auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen folgen. |
Seit dem 01. August diesen Jahres sind all jene, die einen Online-Shop betreiben, dazu verpflichtet, jeder Bestellung einen Button vorzuschalten. Dieser Button muss die Bestellenden unmissverständlich und gut sichtbar darauf hinweisen, dass sie gerade im Begriff sind, eine kostenpflichtige Aktion (Bestellung von Ware, Abonnements, etc.) durchzuführen. |
August 2012 - Branche
Autor: Marcello Buzzanca
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